Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 sowie Hinweise für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

07.08.2025

Am 14.September 2025 findet die Kommunalwahl in Kamp-Lintfort statt.

Nachfolgend sind einige wichtige Informationen rund um die anstehende Kommunalwahl in Kamp-Lintfort zusammengestellt:

Wahlbenachrichtigung:

Am 14. September 2025 findet neben der Wahl des Landrates und des Bürgermeisters sowie der Wahlen für die Vertretungen des Kreises Wesel und der Stadt Kamp-Lintfort die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr statt.

Für die o.g. Wahlen wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine (Haupt)-Wohnung hat.

Bis zum 24. August 2025 werden an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 versandt.

Briefwahl:

Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält, oder auf Grund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, per Brief zu wählen.

In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Optionen zur Wahlscheinbeantragung:

1.      Scannen des QR-Codes auf dem per Post zugestelltem Wahlscheinantrag

2.      Online über eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de

3.      Per E-Mail an wahlen@kamp-lintfort.de

4.      Rücksendung/ Rückgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten und ausgefüllten Wahlscheinantrages an das Wahlamt im Rathaus der Stadt Kamp-Lintfort.

Die Briefwahlunterlagen werden daraufhin per Post zugeschickt.

Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist ebenfalls wieder möglich. Ab Dienstag, dem 12. August 2025 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Am Rathaus 2, in Raum 324. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis mitzubringen.

Das Briefwahlbüro kann zu folgenden Öffnungszeiten besucht werden:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Briefwahlbüro im Rathaus kann es unter Umständen zu erheblichen Wartezeiten kommen. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bzw. über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort zu stellen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Stadt Kamp-Lintfort amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenem Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der Stadt Kamp-Lintfort Wahlamt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort zu übersenden, sodass er spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Repräsentative Wahlstatistik:

Bei der anstehenden Kommunalwahl wird die repräsentative Wahlstatistik nur bei der Kreistagswahl durchgeführt. Dafür wurde diesmal der Wahlbezirk 13.0 ausgewählt.

Die repräsentative Wahlstatistik ist ein Verfahren, welches über das amtliche Wahlergebnis hinaus Auskunft gibt, in welchem Umfang die Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht- und Geburtsjahresgruppen beteiligt sind und wie sie abgestimmt haben. Weitere personenbezogene Daten außer das Geschlecht und das Geburtsjahr werden dabei nicht erhoben.

Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WstatG) geregelt und zugelassen. Die Stimmzettel sind dabei keiner Einzelperson zugeordnet und lassen keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu. So ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.