Erklärung zum Abbrennen eines Martinsfeuers in Kamp-Lintfort

08.10.2024

Annahmeschluss für Anträge 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin

Wie jedes Jahr sollen lokalen Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Organisationen oder Nachbarschaften im Kamp-Lintforter Stadtgebiet die alte Tradition des Martinsfeuers ermöglicht werden. Damit dies ohne Gefahr für Mensch und Natur gefeiert werden kann, sind bestimmte Vorgaben zu beachten, die in §12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung geregelt sind.

Martinsfeuer sind am Martinstag, also ausschließlich am 11. November 2024 oder am Tag des jeweiligen Martinszugs in den Ortschaften zulässig. Die Feuer müssen bis spätestens 14 Tage vor ihrer Durchführung unter Verwendung des Formulars angemeldet werden, das von der Stadt zur Verfügung gestellt wird. Das Anmeldeformular ist unter www.kamp-lintfort.de> Bürgerservice & Rathaus>Bürgerservice>Dienstleistungen>Brauchtumsfeuer hinterlegt und kann online eingesendet werden. Es ist aber auch möglich, dieses beim Ordnungsamt, Zimmer 434 oder Zimmer 435, in Papierform abzuholen.

Der vollständig ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Anmeldung ist ein Auszug aus der amtlichen Basiskarte (ABK) oder ein vergleichbares Kartenwerk (z.B. über TIM-Online NRW, zu finden unter: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/) beizufügen. Darin müssen die genaue Lage des Feuers und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände klar erkennbar sein. Diese können bei Online-Anmeldungen auch per E-Mail an eine der unten angegebenen Adressen des Ordnungsamtes gesendet werden.

Verspätet eingereichte oder unvollständige Anmeldungen werden nicht bearbeitet, da eine umfassende Überprüfung und Beurteilung durch das Ordnungsamt nicht mehr rechtzeitig möglich ist. Die Veranstaltung muss in diesem Fall untersagt werden.

Hinweis zum Feuer: Es handelt sich nur dann um ein Brauchtumsfeuer, wenn es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt wird. Es muss für jedermann zugänglich sein sowie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Das heißt, auch in Kamp-Lintfort werden die Feuer nur auf Brauchtumsfeuerveranstaltungen reduziert. Das Abbrennen von privaten Feuern im kleinen Kreis oder Feuer zum Zwecke der - auch rein pflanzlichen - Abfallentsorgung stellt kein Brauchtumsfeuer dar und ist somit nicht zugelassen.

Sollten am Veranstaltungstag die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, die Feuer nicht an angegebener Stelle abgebrannt oder sonst nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann dies die Untersagung des Feuers und ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Welche Sicherheitsabstände gelten?

Zum Schutz der Allgemeinheit wird zwingend die Einhaltung von Sicherheitsabständen vorgeschrieben. Von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, von Waldflächen und Naturschutzgebieten, von Bundesautobahnen und Bundesstraßn und von Bahnlinien ist ein Mindestabstand von 100 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen von 50 Metern, von sonstigen baulichen Anlagen 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen von 10 Metern einzuhalten. Wird das Brauchtumsfeuer in einem Umkreis von 1,5 Kilometern zum Flugplatz Kamp-Lintfort abgebrannt, muss die vorherige Einwilligung der Luftaufsicht oder Flugleitung eingeholt werden, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. Liegt die Einwilligung nicht vor, darf das Feuer nicht verbrannt werden. Die Feuerstelle ist auf eine Fläche von maximal 6 Metern im Durchmesser zu begrenzen. Das aufgeschichtete Brenngut darf eine Höhe von 3,5 Metern nicht übersteigen. Die Haufen müssen von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Abstandsregelungen in der neuen Verordnung orientieren sich unter anderem am Waldforstgesetz, am Luftverkehrsgesetz und den von einem Feuer möglicherweise ausgehenden drohenden Gefahren.

Ansprechpartner:
Arzu Telli-Gökgöz, Allgemeines Ordnungswesen,
E-Mail: arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de Tel.: 02842 / 912-360
Nadine Schneider, Allgemeines Ordnungswesen,
E-Mail: nadine.schneider@kamp-lintfort.de Tel.: 02842 / 912-169