Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch
Sie haben in Kamp-Lintfort ein Grundstück beziehungsweise eine Immobilie erworben und benötigen nun eine Vorkaufsrechtverzichtserklärung (Bescheinigung über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes).
Daher überprüft die Stadt Kamp-Lintfort Kaufverträge, um festzustellen, ob die veräußerten Grundstücke für öffentliche Zwecke, wie zum Beispiel den Straßenbau oder Errichtung einer Kindertagesstätte benötigt werden. Sollte dies ausnahmsweise der Fall sein, könnte sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben und in den Kaufvertrag eintreten.
Für die Abwicklung Ihres Kaufvertrages benötigen Sie daher eine „Bescheinigung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes“ von der Stadt Kamp-Lintfort.
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Kontakt & Ansprechpartner
- Merker, Gerlinde
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-417
- E-Mail: gerlinde.merker@kamp-lintfort.de