Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird sowie die Zustimmungserklärung der Mutter kann bei jedem Standesamt beurkundet werden. Die Vaterschaftsanerkennung wird wirksam, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht (z.B. wenn die Kindesmutter noch verheiratet ist). Sie ist bereits vor Geburt des Kindes möglich. Sie wird wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.
Hinweis: Vaterschaftsanerkennungen mit Sorgerechtserklärung können nur beim Jugendamt abgegeben werden.
Kontakt & Ansprechpartner
- Wolszczyniak, Heike
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-224
- E-Mail: heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
- Holz, Andreas
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-225
- E-Mail: andreas.holz@kamp-lintfort.de