Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erstuntersuchung
  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Kontakt & Ansprechpartner

Bürgerbüro
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