Traditionelle Umzüge auf öffentlichen Straßen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen (Karnevals-, Schützenumzüge etc.) bzw. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen.
Bei der Durchführung von St. Martinsumzügen, klicken Sie bitte hier.
Ist jeder Umzug genehmigungspflichtig?
Veranstaltungen sind nach § 29 der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig, wenn der öffentliche Verkehrsraum mehr als im üblichen Maße beansprucht wird. Allerdings sind Brauchtumsveranstaltungen, Prozessionen u.ä. nur dann genehmigungspflichtig, wenn
- die zu erwartende Teilnehmerzahl 500 Personen übersteigt,
- die Wege über stark frequentierte Straßen oder über Kreis-, Land- und Bundesstraßen führen
- die Durchführung verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Sperrungen, Verkehrszeichen und -einrichtungen erfordert.
In diesen Fällen bedarf es einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde.
In jedem Fall muss die Veranstaltung bei der Polizei und beim Ordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort gemeldet werden.
Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Felder, Hauke
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-354
- E-Mail: hauke.felder@kamp-lintfort.de
- Schirmer, Daniel
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-117
- E-Mail: daniel.schirmer@kamp-lintfort.de