Ummeldung
Wer innerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Kamp-Lintfort umzieht, ist verpflichtet sich binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Unterhalten Sie im Stadtgebiet Kamp-Lintfort mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. In der Regel ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Formulare
- Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (PDF)
- Einwilligung für die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels (PDF)
- Vollmacht zur melderechtlichen Anmeldung / Ummeldung einer Person (PDF)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (PDF)
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (PDF)
Kontakt & Ansprechpartner
- Bürgerbüro
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
- E-Mail: buergerbuero@kamp-lintfort.de