Tierkörperbeseitigungen
Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitserregern ist es unerlässlich, verstorbene Tiere ordnungsgemäß zu entsorgen.
Haus- und Nutztiere
Zuständig für die ordnungsgemäße Entsorgung eines verstorbenen Haus- oder Nutztieres ist sein Besitzer. Die Entsorgung sollte grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt stattfinden.
Für Haustiere gibt es daneben auch die Möglichkeit, sie auf zugelassenen Tierfriedhöfen bestatten oder in Tierkrematorien einäschern zu lassen. Ansprechpartner für weitere Informationen und Adressen ist hier der entsprechende Tierarzt. Das Vergraben von Haustieren auf dem eigenen Grundstück ist zulässig, soweit das Tier mindestens 50 cm tief vergraben wird, das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und ein ausreichender Abstand (1 bis 2 Meter) zu öffentlichen Wegen und Plätzen eingehalten wird. Kleinere Tiere können ohne Genehmigung vergraben werden, für größere benötigt man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
In keinem Fall dürfen tote Tiere in der Mülltonne entsorgt werden.
Tote Tiere auf öffentlichen Flächen
Zuständig für die Beseitigung toter Tiere im Stadtgebiet ist das Ordnungsamt. Da tote Tiere auf öffentlichen Straßen oder Flächen ein großes Krankheitsrisiko darstellen, müssen sie so schnell wie möglich beseitigt werden. Ganz egal, ob es sich dabei um Tauben, Ratten, eine wildlebende Katze oder ein Reh handelt. Sobald Sie ein totes Tier auf einer öffentlichen Fläche entdecken, melden Sie dies bitte schnellstmöglich dem Ordnungsamt, damit es die notwendige Beseitigung in die Wege leiten kann.
Kontakt & Ansprechpartner
- Telli-Gökgöz, Arzu
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-360
- E-Mail: arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de
- Schneider, Nadine
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-169
- E-Mail: nadine.schneider@kamp-lintfort.de