Straßenaufbrüche
Ein Straßenaufbruch der städtischen Fläche bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Tiefbau- und Grünflächenamtes. Bei kurzfristig erforderlichen Aufbrüchen außerhalb der Dienstzeiten, ist unmittelbar am nächsten Werktag eine Genehmigung beim Tiefbau- und Grünflächenamt zu beantragen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine Abnahme durch das Tiefbau- und Grünflächenamt durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Woitke, Gregor
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-303
- E-Mail: gregor.woitke@kamp-lintfort.de
- Otte, Jörg
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-314
- E-Mail: joerg.otte@kamp-lintfort.de