Soziale Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt durch seine Wohnungsbauprogramme zinsgünstige Baudarlehen.
Gefördert werden
- Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum
- Mietwohnungsneubau
- Bestandsförderung
Zuständig für die Gewährung der beantragten Fördermittel ist der
Kreis WeselFachdienst Bauen und Planen (Koordinationsbereich Wohnraumförderung 63-1-4)
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sind:
- Frau Bergmann, Telefon: 0 281 / 207-36 02, E-Mail: sylvia.bergmann@kreis-wesel.de
- Herr Klimeck, Telefon: 0 281 / 207-26 03, E-Mail: stefan.klimeck@kreis-wesel.de
Internetadressen:
- Weitere Informationen über die Gewährung von Fördermitteln sind erhältlich beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) unter dem Stichwort Wohnraumförderung
- Anträge auf Gewährung von Wohnungsbaumitteln (amtlicher Vordruck) sind erhältlich bei der Förderbank für Nordrhein-Westfalen
- Antragsteller von selbstgenutztem Wohneigentum können auf der Internetseite der NRW-Bank
durch den bereitgestellten Chancenprüfer prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohnraumförderung haben. - Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.baufoerderer.de
Sonstige Fördermöglichkeiten:
Neben vorgenannter Förderung stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wohnungswirtschaftliche Förderprogramme zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Die Förderung mit Krediten aus den Förderprogrammen der KfW ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden und nicht mit Miet- und Belegungsbindungen verbunden. Anträge sind nicht bei der KfW-Bank, sondern bei einem beliebigen Kreditinstitut zu stellen.
Förderprogramme:
- Altersgerecht Umbauen (Kredit)
- Energieeffizient Sanieren (Kredit / Ergänzungskredit / Investitionszuschuss / Baubegleitung)
- Erneuerbare Energien und Photovoltaik (Standard-Photovoltaik / Speicher)
- Kauf (Wohneigentumsprogramm / Genossenschaftsanteile)
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können grundsätzlich anstelle der Förderung des Landes - eventuell auch zusätzlich - in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Produktfinder/
Kontakt & Ansprechpartner
- Bichler, Andrea
- Anschrift: Außenstelle Freiherr-vom-Stein-Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße 32a, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-393
- E-Mail: andrea.bichler@kamp-lintfort.de