Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) über den normalen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u.a. die Abstellung und das Lagern von Gegenständen aller Art (z.B. Bauzäune, Gerüste, Container), Tische und Sitzgelegenheiten für Gewerbetreibende, Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen aller Art, Informationsstände, das Verteilen von Informationsmaterial, Infostände oder sonstige Werbeanlagen.
Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und / oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Die Erlaubnis darf nur mit Genehmigung der Stadt auf Dritte übertragen werden.
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Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Jopp, Patricia
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-217
- E-Mail: patricia.jopp@kamp-lintfort.de