Rentenangelegenheiten - Rentenberatung und Antragstellung sowie Kontenklärungsverfahren
Das Versicherungsamt ist zuständig für alle Versicherten, Rentnerinnen und Rentner, die in Kamp-Lintfort wohnen oder arbeiten und nicht bei der Knappschaft rentenversichert sind.
Als neutrale und ortsnahe Beratungs- und Antragsstelle in Angelegenheiten der Sozialversicherung erhalten Sie bei uns Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung.
Unter anderem können wir Ihnen bei folgenden Angelegenheiten weiterhelfen:
- Rat in Rentenfragen
- Hilfe beim Rentenantrag
- Wann habe ich einen Rentenanspruch?
- Rente und Hinzuverdienst
- Rentenkürzungen
Bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr sind zwischenzeitlich bei fast allen Renten Rentenkürzungen vorgesehen. - Rente mit 67
- Kindererziehungszeiten
Seit 1986 werden in der Rentenversicherung auch Zeiten der Kindererziehung angerechnet. - Kontenklärung
Unter Kontenklärung versteht man in der Rentenversicherung die Vervollständigung und Aufbereitung des persönlichen Rentenkontos. - Bestätigung von Unterlagen
- Hilfe beim Widerspruch
- Versorgungsausgleich
Im Fall einer Ehescheidung findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Rentenberatung und die Aufnahme von Rentenanträgen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.
Kontakt & Ansprechpartner
- Kersten, Angela
- Anschrift: Außenstelle Freiherr-vom-Stein-Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße 32a, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-311
- E-Mail: angela.kersten@kamp-lintfort.de