Rentenangelegenheiten - Rentenberatung und Antragstellung sowie Kontenklärungsverfahren

Das Versicherungsamt ist zuständig für alle Versicherten, Rentnerinnen und Rentner, die in Kamp-Lintfort wohnen oder arbeiten und nicht bei der Knappschaft rentenversichert sind.

Als neutrale und ortsnahe Beratungs- und Antragsstelle in Angelegenheiten der Sozialversicherung erhalten Sie bei uns Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung.

Unter anderem können wir Ihnen bei folgenden Angelegenheiten weiterhelfen:

  • Rat in Rentenfragen
  • Hilfe beim Rentenantrag
  • Wann habe ich einen Rentenanspruch?
  • Rente und Hinzuverdienst
  • Rentenkürzungen
    Bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr sind zwischenzeitlich bei fast allen Renten Rentenkürzungen vorgesehen.
  • Rente mit 67
  • Kindererziehungszeiten
    Seit 1986 werden in der Rentenversicherung auch Zeiten der Kindererziehung angerechnet.
  • Kontenklärung
    Unter Kontenklärung versteht man in der Rentenversicherung die Vervollständigung und Aufbereitung des persönlichen Rentenkontos.
  • Bestätigung von Unterlagen
  • Hilfe beim Widerspruch
  • Versorgungsausgleich
    Im Fall einer Ehescheidung findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Rentenberatung und die Aufnahme von Rentenanträgen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.

Kontakt & Ansprechpartner

Kersten, Angela
Anschrift: Außenstelle Freiherr-vom-Stein-Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße 32a, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-311
E-Mail: angela.kersten@kamp-lintfort.de