Nachbeurkundung
Nachbeurkundet werden können Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften (bis 21.12.2018) und Sterbefälle im Ausland mit deutscher Beteiligung. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt am Wohnort des Antragsberechtigten. Bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland für die Nachbeurkundung zuständig.
Kontakt & Ansprechpartner
- Wolszczyniak, Heike
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-224
- E-Mail: heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
- Holz, Andreas
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-225
- E-Mail: andreas.holz@kamp-lintfort.de