Kleinkläranlagen / Abflusslose Gruben
Befindet sich ein Grundstück im sogenannten abwassertechnischen Außengebiet bedeutet dies, dass in diesem Bereich eine öffentliche Kanalisation nicht vorgesehen ist. Die Abwasserbeseitigung erfolgt in diesen Gebieten dezentral über Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben auf privaten Grundstücken.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind mittlerweile nur noch Kleinkläranlagen mit biologischer Klärstufe (DIN 4261, Teil 2) zulässig.
Die erforderliche Genehmigung für den Bau oder für die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen erteil die Untere Wasserbehörde Wesel. (Telefon: 0 281 / 207-35 26).
Die Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung sind beim Tiefbauamt der Stadt Kamp-Lintfort einzureichen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsblatt Kleinkläranlagen.
Sollten Sie Fragen zu Bau, Dimensionierung und Unterhaltung von Kleinkläranlagen haben, sprechen Sie uns an. Die Kosten für die Schlammabfuhr entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Von der Stadt beauftragter Abfuhrunternehmer für die Leerung der Anlagen:
Firma Borgers GmbH Fäkalienabfuhr Transp.Appeldorner Str. 20
46509 Xanten
Telefon 0 28 04 / 3 27
Formulare
- Antrag Kleinkläranlage (PDF)
Kontakt & Ansprechpartner
- Möller, Nina Katharina
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-323
- E-Mail: nina.moeller@kamp-lintfort.de