Erlass der Kindergarten- und Tagesstättenbeiträge
Erlass oder Teilerlass der Elternbeiträge
Nach § 2 Absatz.2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Kamp-Lintfort können Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nach § 90 Absatz 3 SGB VIII nicht zuzumuten ist.
Es ist in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalles notwendig.
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Kontakt & Ansprechpartner
- Haever, Claudia
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-125
- E-Mail: claudia.haever@kamp-lintfort.de