Erlass der Kindergarten- und Tagesstättenbeiträge

Erlass oder Teilerlass der Elternbeiträge

Nach § 2 Absatz.2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Kamp-Lintfort können Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nach § 90 Absatz 3 SGB VIII nicht zuzumuten ist.

Es ist in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalles notwendig.

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Kontakt & Ansprechpartner

Haever, Claudia
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-125
E-Mail: claudia.haever@kamp-lintfort.de