Jugendhilfe im Strafverfahren
Bei jungen Menschen zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr gilt im Strafverfahren neben dem Strafgesetzbuch das Jugendgerichtsgesetz. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens, hilft bei Schwierigkeiten und leistet Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft. Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert das Jugendgericht über Beweg- und Hintergründe der Straftat, so dass das Jugendgericht eine Entscheidungshilfe für die zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen hat. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet den Jugendlichen zur Hauptverhandlung und unterstützt die Betroffenen während des gesamten Verfahrens und überwacht die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erteilten Weisungen und Auflagen.
Kontakt & Ansprechpartner
- Watty, Christiane
- Anschrift: Altes Rathaus, Moerser Straße 316, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 9 11 88-38
- E-Mail: christiane.watty@kamp-lintfort.de
- Adolph, Heike
- Anschrift: Altes Rathaus, Moerser Straße 316, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 9 11 88-32
- E-Mail: heike.adolph@kamp-lintfort.de