Hundesteuer
Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Halterin oder Halter des Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die durch eine selbstgehaltene Hündin geboren wurden, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Anmeldung/Erlaubniserteilung nach dem Landeshundegesetz NRW
Neben der Anmeldung eines Hundes bei der Steuerabteilung, muss die Haltung
- großer Hunde (§ 11 LHundG NRW)
- gefährlicher Hunde (§ 3 LHundG NRW)
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für die beiden letzten Kategorien ist die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite: https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/hundehaltung/
Formulare
- Lastschriftmandat für Antragstellende mit Kassenzeichen (PDF)
- Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer) (PDF)
- Abmeldung eine Hundes (Hundesteuer) (PDF)
Downloads
Kontakt & Ansprechpartner
- Krupic, Elisa
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-362
- E-Mail: elisa.krupic@kamp-lintfort.de