Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 SGB VIII- 35 SGB VIII
Die Hilfen zur Erziehung sind gem. § 2 SGB VIII Leistungen der kommunalen, staatlichen Jugendhilfe für Eltern, Kinder und Jugendlichen. Gesetzliche Regelungen zu diesen Hilfsangeboten sind in den §19 bis 35 des SGB VIII beschrieben.
Arten der Hilfe zur Erziehung
- Hilfe nach dem § 19 SGB VIII: Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter
- Hilfe nach dem § 20 SGB VIII: Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituation
- Hilfe nach dem § 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung
- Hilfe nach dem § 28 SGB VIII: Erziehungsberatung
- Hilfe nach dem § 29 SGB VIII: Soziale Gruppenarbeit
- Hilfe nach dem § 30 SGB VIII: Erziehungsbeistand
- Hilfe nach dem § 31 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe
- Hilfe nach dem § 32 SGB VIII: Erziehung in einer Tagesgruppe
- Hilfe nach dem § 33 SGB VIII: Vollzeitpflege
- Hilfe nach dem § 34 SGB VIII: Heimerziehung oder betreute Wohnform
- Hilfe nach dem § 35 SGB VIII: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sorgeberechtigte- meist die Eltern, gegebenenfalls ein Vormund oder Pfleger – haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Hilfeform, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform. Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen getroffen. Grundlage hierfür ist das Hilfeplanverfahren.
Sonstige Informationen
Neben den Leistungen gemäß § 19-35 SGB VIII, bietet die Jugendhilfe noch ohne vorherige Antragstellung Beratungsangebote an:
- § 16 SGB VIII: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 SGB VIII: Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 SGB VIII: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrecht
- § 41 SGB VIII: Hilfe für junge Volljährige
- § 41a SGB VIII: Nachbetreuung junge Volljährige
- § 35 a SGB VIII: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und drohender seelischer Behinderung
Kontakt & Ansprechpartner
- Stadtteilteam Altsiedlung, Stadtmitte und Niersenbruch
- Anschrift: Altes Rathaus, Moerser Straße 316, 47475 Kamp-Lintfort
- Stadtteilteam Gestfeld, Geisbruch und Außenbezirke
- Anschrift: Stadtteilbüro Gestfeld/Geisbruch, Eichendorffstraße 3, 47475 Kamp-Lintfort