Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst:

  • die maßgebenden Regelsätze,
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfszuschläge,
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

In Einzelfällen können folgende einmalige Leistungen geprüft werden:

  • Erstausstattungen für die Wohnung,
  • Erstausstattungen für Bekleidung.

Die Hilfe kann nur auf Antrag geleistet werden.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt lässt sich nicht vollständig pauschalieren. Sie wird bei jedem Einzelfall auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt.

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Weiterführende Informationen

Kontakt & Ansprechpartner

Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
E-Mail: grundsicherung@kamp-lintfort.de