Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst:
- die maßgebenden Regelsätze,
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfszuschläge,
- die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
In Einzelfällen können folgende einmalige Leistungen geprüft werden:
- Erstausstattungen für die Wohnung,
- Erstausstattungen für Bekleidung.
Die Hilfe kann nur auf Antrag geleistet werden.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt lässt sich nicht vollständig pauschalieren. Sie wird bei jedem Einzelfall auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt.
Formulare
- Sozialhilfeantrag (PDF)
- Merkblatt HLU-Grundsicherung (PDF)
- Hinweise zum Sozialleistungsbezug (PDF)
- Antrag auf Gewährung eines Darlehen nach §36, §37, §38, §42 SGB XII, §2 AsylbLG (PDF)
- Erklärung zur Feststellung der Vermögensverhältnisse (PDF)
- Bescheinigung Vorlage GEZ 3 Kapitel SGB XII (PDF)
- Merkblatt zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung (PDF)
Downloads
- Liste Antragstellung
- Anlage - Informationsblatt UKS
- Anlage - Informationsblatt DSGVO
- Anlage - Erklärung über Einkünfte und Aufwendungen bei Haus- und Wohnungseigentum
- Anlage - Allgemeine Vollmacht
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- E-Mail: grundsicherung@kamp-lintfort.de