Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkungen
Bei der Errichtung eines Neubaus oder einer Garage können Grundstückseigentümer in die Situation gelangen, dass sie eine neue Grundstücksüberfahrt zum öffentlichen Verkehrsbereich benötigen.
Um auf ein Grundstück an einer öffentlichen Straße mit Kraftfahrzeugen hinauffahren zu können, muss eine Grundstückszufahrt in abgesenkter Form für den Grundstückseigentümer verpflichtend vorhanden sein. Das Befahren über eine Hochbordsteinanlage sowie eine Überwindung der Hochbordsteinanlage mit provisorischen Mitteln ist nicht zulässig.
Die technische Ausführung einer Bordsteinabsenkung mit Anpassung der vorhandenen Nebenanlagen (Gehweg und eventuell Radweg) darf nur durch ein von der Stadt beauftragtes zertifiziertes Unternehmen durchgeführt werden. Eine Beauftragung eines Unternehmens durch den Antragsstellenden ist nicht zulässig.
Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Otte, Jörg
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-314
- E-Mail: joerg.otte@kamp-lintfort.de