Gleichstellung von Frau und Mann
Die kommunale Gleichstellungsstelle ist für die Umsetzung des Grundgesetzartikels zuständig, der besagt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3, Absatz 2)
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Bürgerinnen der Stadt (externe Arbeit) und die Frauen in der Stadtverwaltung zuständig (interne Arbeit).
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin für alle Lebens- und Arbeitsbereiche von Frauen.
Folgende Aufgaben nimmt die Gleichstellungsbeauftragte wahr:
- Information (z.B. zur Vereinbarkeit von Familie ind Beruf, Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse)
- Beratung und Unterstützung (z.B. in einer Trennungssituation, bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz): Termine können kurzfristig telefonisch vereinbart werden
- Netzwerkarbeit: Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und -gruppen, mit Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen (wie Kirchen, Parteien und Gewerkschaften)
- Frauenforum zur Vernetzung von Fraueninteressen in der Stadt: Zusammenschluss von interessierten Bürgerinnen und Frauen, die mit Mädchen und Frauen zusammenarbeiten: Termine und Themen bitte in der Gleichstellungsstelle erfragen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungen und Projekte planen und durchführen: z.B. zum Internationalen Frauentag oder Frauengeschichtskreis
- Herausgabe von Broschüren: Trennungs-/Scheidungsinformation; Frauenhandbuch
- Pressearbeit
- Vorträge zu frauenpolitischen Themen
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Kontakt & Ansprechpartner
- Kovacs-Kaczmarek, Melanie
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-276
- E-Mail: melanie.kovacs@kamp-lintfort.de