Gestattungsverträge, dingliche Rechte
Gestattungsverträge sind erforderlich, wenn
- städtischer Grundbesitz mit Nutzungsrechten belastet werden muss (z. B. Verlegung privater Leitungen, Aufstellung von Beschilderungen, Baulasten, Grenzabstände, Wegerechte).
- private Grundstücke für städtische Interessen benötigt werden (z. B. Verlegung von städtischen Leitungen, Errichtung von Feuerlöschbrunnen, Grundwassermessstellen, Geh- und Fahrrechte).
Soweit in Gestattungsverträgen dingliche Rechte vereinbart wurden, werden diese durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Auch bei Verkauf von städtischen Wohnbau- oder Gewerbegrundstücken werden dingliche Rechte (Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, Nutzungsbeschränkungen, Wiederkaufsrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) vereinbart und verwaltet (wie Erteilung von Löschungsbewilligungen undVorrangseinräumungserklärungen).
Kontakt & Ansprechpartner
- Großmann, Jeanette
- Anschrift: IWG, Am Rathaus 4 (Eingang Parkplatzseite), 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-146
- E-Mail: jeanette.grossmann@kamp-lintfort.de
- Ventzke, Sandra
- Anschrift: IWG, Am Rathaus 4 (Eingang Parkplatzseite), 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-145
- E-Mail: sandra.ventzke@kamp-lintfort.de