Gestattungsverträge, dingliche Rechte

Gestattungsverträge sind erforderlich, wenn

  • städtischer Grundbesitz mit Nutzungsrechten belastet werden muss (z. B. Verlegung privater Leitungen, Aufstellung von Beschilderungen, Baulasten, Grenzabstände, Wegerechte).
  • private Grundstücke für städtische Interessen benötigt werden (z. B. Verlegung von städtischen Leitungen, Errichtung von Feuerlöschbrunnen, Grundwassermessstellen, Geh- und Fahrrechte).

Soweit in Gestattungsverträgen dingliche Rechte vereinbart wurden, werden diese durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Auch bei Verkauf von städtischen Wohnbau- oder Gewerbegrundstücken werden dingliche Rechte (Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, Nutzungsbeschränkungen, Wiederkaufsrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) vereinbart und verwaltet (wie Erteilung von Löschungsbewilligungen undVorrangseinräumungserklärungen).

Kontakt & Ansprechpartner

Großmann, Jeanette
Anschrift: IWG, Am Rathaus 4 (Eingang Parkplatzseite), 47475 Kamp-Lintfort
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E-Mail: jeanette.grossmann@kamp-lintfort.de
Ventzke, Sandra
Anschrift: IWG, Am Rathaus 4 (Eingang Parkplatzseite), 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-145
E-Mail: sandra.ventzke@kamp-lintfort.de