Gestattung vorübergehender Gaststättenbetriebe
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.
Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.
Im Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2024 wurde jetzt geregelt, dass eine (zusätzliche) Gestattung nicht (mehr) erforderlich ist, wenn die/der Gewerbetreibende/r im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, die die folgende Tätigkeit umfasst:
- Verabreichung von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von einer ortsfesten Betriebsstätte im Rahmen einer Veranstaltung.
Sind Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle umfasst, so benötigen Sie keine zusätzliche Gestattung mehr.
Formulare
Kontakt & Ansprechpartner
- Pousen, Marlies
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-208
- E-Mail: marlies.pousen@kamp-lintfort.de
- Gremme, Severin
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-203
- E-Mail: severin.gremme@kamp-lintfort.de