Geldwäscheprävention im Bereich des Glücksspiels

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Personen und Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken.

Um den Verpflichteten im Bereich den Glücksspiels nach § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG einen Überblick über ihre geldwäscherechtlichen Pflichten zu geben und den Einstieg in das Thema Geldwäscheprävention zu erleichtern, hat das Ministerium des Innern NRW ein Informationsblatt erstellt, welches hier zum Download zur Verfügung steht.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium des Innern NRW (gluecksspiel-nrw@mik.nrw.de, Telefon 0 211 / 871-2342).

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