Freizeiten für Kinder und Jugendliche

In jedem Jahr werden Erholungsfahrten für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Sobald die Angebote für den nächsten Sommer feststehen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Anmeldungen und Nachfragen richten Sie bitte direkt an die Veranstalter.

Hinweisen möchten wir auch auf die alljährlich stattfindende Ferienmaßnahme „Ferienspaß", die in den Sommerferien an drei Standorten in Kamp-Lintfort stattfindet.

Juleica.NET

Juleica.NET ist eine bundesweite Plattform rund um die JugendleiterInnenCard (Juleica). Sie dient zur Information sowie dem Austausch zwischen Juleica InhaberInnen. Hier finden Sie auch den Antrag auf Ausstellung der juleica. Den ausgefüllten Antrag können Sie dann beim Jugendamt einreichen.

Förderung von Ferienfreizeiten und Erholungsmaßnahmen

Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung von Ferienfreizeiten und Erholungsmaßnahmen der Stadt Kamp-Lintfort können freien Trägern der Jugendhilfe, die nach § 75 KJHG als förderungswürdig anerkannt sind, gewährt werden. Gefördert werdenWochenend- und Kurzfrei-zeiten sowie Ferienfreizeit- und Erholungsmaßnahmen. Die zu fördernden Teilnehmenden müssen Wohnsitz in Kamp-Lintfort haben.

Antragsverfahren und Verwendungsnachweis

Bis zum30. April des Jahres der Durchführung (Ausschlussfrist) muss von denTrägern der Ferienfreizeitmaßnahmen ein entsprechender schriftlicher Antrag an das Amt fürSchule, Jugend und Sport gestellt werden, wenn für die Erholungsmaßnahme ein Vorschuss ausgezahlt werden soll. Dieser  Antrag (Formblatt 1) soll Angaben über Art, Dauer, Zahl der Teilnehmenden, Berücksichtigung dersozialen Kriterien und den Veranstaltungsort der geplanten Freizeitmaßnahme enthalten.

Würden die im Haushalt der Stadt Kamp-Lintfort bereitgestellten Mittel durch das Gesamtvolumen der eingegangenen Anträge überschritten, wird der Zuschuss pro Tag und Teilnehmenden entsprechend gekürzt.

BeiFerienfreizeiten von 11 bis 21 Tagen wird den anerkannten Trägern von Ferienfreizeitmaßnahmen 30 Tage vor Beginn der Maßnahme ein Vorschuss ausgezahlt. Für diese Vorauszahlung werden für jeden Teilnehmenden 3,00 Euro pro Tag und für jeden Betreuenden 6,00 Euro pro Tag berechnet.

Eine Auszahlung kann nur erfolgen, soweit Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

30 Tage nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 15.11., muss der entsprechende Verwendungsnachweis (Formblatt 2) erbracht werden.

Die Fördermittel werden bis zum 15.Dezember ausgezahlt.

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