Erbbaurecht

Das Erbbaurecht zählt zu den grundstücksgleichen Rechten. Es handelt sich um ein veräußerliches und vererbliches Recht an einem Grundstück, das dem Erbbauberechtigten die Befugnis verleiht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Gegenleistung für das Erbbaurecht ist der Erbbauzins. Dieser muss nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im Voraus bestimmt sein. Eine Erhöhung des Erbbauzinses ist möglich. Es werden Wertgleitklauseln für die Erbbauzinsanpassungen vereinbart (Verbraucherpreis-Index).

Der Erbbauzins für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke orientiert sich am Liegenschaftszins.

Kontakt & Ansprechpartner

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E-Mail: sandra.ventzke@kamp-lintfort.de