Einziehung, (Teil-)Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen
Durch die Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dadurch werden unter anderem Benutzungsrechte und Verkehrssicherungspflichten geregelt. Durch die Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Durch eine Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Nutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt.
Bei der Widmung, Einziehung und Teileinziehung handelt es sich um Allgemeinverfügungen. Sie sind mit einer Rechtbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen und werden frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Über die Widmung, Einziehung und Teileinziehung von Straßen, Wegen und Plätzen wird vom Rat der Stadt abschließend entschieden.
Kontakt & Ansprechpartner
- Gräfe, Daniel
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-320
- E-Mail: daniel.graefe@kamp-lintfort.de
- Giesen, Sina
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-183
- E-Mail: sina.giesen@kamp-lintfort.de
- Biedermann, Claudia
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-183
- E-Mail: claudia.biedermann@kamp-lintfort.de