Ehefähigkeitszeugnis

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, welches dem Standesamt im Ausland bestätigt, dass es keine Hindernisse für eine Ehe zwischen den beiden im Ehefähigkeitszeugnis genannten Personen gibt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo der letzte Wohnsitz in Deutschland war. Es wird die Ehefähigkeit beider Eheschließenden geprüft und es muss zumindest eine/r die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

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Wolszczyniak, Heike
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
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E-Mail: heike.wolszczyniak@kamp-lintfort.de
Holz, Andreas
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