Brauchtumsfeuer (wie Oster- oder Martinsfeuer)
Brauchtumsfeuer sind Feuer, die der Brauchtumspflege dienen und dadurch gekennzeichnet sind, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Nachbarschaft oder ein Verein diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, ausrichtet. Oster- und Martinsfeuer sind demnach Brauchtumsfeuer. Das Abbrennen von einem privaten Feuer ohne den Sinnbezug zu einem Gemeinschaftserlebnis, auch wenn die Verbrennung zur Oster- oder Martinszeit erfolgt, stellt kein Brauchtumsfeuer dar und ist somit auch nicht zugelassen.
Osterfeuer sind nur in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag zulässig.
Martinsfeuer sind nur am Martinstag, den 11. November oder am Tag des Umzuges in den jeweiligen Ortschaften zulässig.
Brauchtumsfeuer sind mindestens 14 Tage vor ihrer Durchführung beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Mit Hilfe des Online-Antrages kann das Feuer angemeldet werden. Alternativ kann das Anmeldeformular auch in Papierform beim Ordnungsamt im Zimmer 14 oder 15 abgeholt werden. Neben dem Antrag ist auch ein Kartenausschnitt bzw. Lageplan (z.B. über TIM-Online NRW) einzureichen, aus dem sich die genaue Lage der Feuerstelle und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände klar erkennbar sind. Die Feuerstelle darf einen Durchmesser von 6 Metern und das aufgestapelte Brenngut eine Höhe von 3,5 Metern nicht überschreiten. Um das Feuer herum muss ein 15 Meter breiter Ring von brennbaren Stoffen freigehalten werden.
Verspätet eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet, da eine Überprüfung nicht mehr rechtzeitig möglich ist. Unvollständige Anträge können ebenfalls nicht vom Ordnungsamt bearbeitet werden.
Die Stadt Kamp-Lintfort bittet besonders darum, den Artenschutz zu berücksichtigen. Daher darf das Schnittgut frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen und muss frühestens am Vortag umgeschichtet werden, um zu vermeiden, dass Tiere, die sich dort eingenistet haben, gefährdet sind.
Als Brennmaterial erlaubt sind nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Das Verbrennen von sonstigen Abfällen, wie Sperrmüll, Reifen oder Ähnlichem kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden.
Das Feuer muss unter ständiger Aufsicht von mindestens zwei Personen, eine davon volljährig, gehalten werden.
Einzuhaltende Mindestabstände:
- 100 Meter zu Wohngebäuden, Waldflächen, Naturschutzgebieten, Bundesstraßen, Bundesautobahnen und Bahnlinien
- 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen
- 25 Meter zu baulichen Anlagen
- 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen
Im Falle einer unbeabsichtigten und unkontrollierten Ausbreitung des Feuers oder bei der Entzündung von Gegenständen in der Umgebung, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen. Zur Gefahrenabwehr sind außerdem entsprechende Löschmittel, wie beispielsweise Feuerlöscher, Löschdecken oder Wasserschläuche bereitzuhalten.
Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
Formulare
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Telli-Gökgöz, Arzu
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-360
- E-Mail: arzu.telli-goekgoez@kamp-lintfort.de
- Schneider, Nadine
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-169
- E-Mail: nadine.schneider@kamp-lintfort.de