Personenbezogener Behindertenparkplatz
Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen.
Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes berührt die Interessen anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, weil dieser Parkplatz der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung steht. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, ob dieses Parksonderrecht erforderlich und auch vertretbar ist. Deshalb wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Einen Rechtsanspruch auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz gibt es nicht.
Die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden.
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Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Felder, Hauke
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-354
- E-Mail: hauke.felder@kamp-lintfort.de