Baustelleneinrichtung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.
Formulare
Kontakt & Ansprechpartner
- Felder, Hauke
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-354
- E-Mail: hauke.felder@kamp-lintfort.de
- Schirmer, Daniel
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-117
- E-Mail: daniel.schirmer@kamp-lintfort.de