Aufwandersatz für Grundstücksanschlussleitungen
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung (Hauptkanal) bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks. Diese Anschlussleitungen gehören nicht zur öffentlichen Abwasseranlage. Arbeiten an dieser dürfen nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden, die von der Stadt beauftragt wird.
Für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung, Beseitigung und Veränderung der Grundstücksanschlüsse sowie für die Kosten ihrer Unterhaltung wird ein Aufwand beziehungsweise ein Kostenersatz erhoben. Dieser wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend.
Über den Aufwandersatz ergeht ein rechtsmittelfähiger Bescheid an den jeweiligen Grundstückseigentümer.
Weiterführende Informationen
Kontakt & Ansprechpartner
- Biedermann, Claudia
- Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-183
- E-Mail: claudia.biedermann@kamp-lintfort.de