Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. 
Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.

Formulare

Kontakt & Ansprechpartner

Bürgerbüro
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail: buergerbuero@kamp-lintfort.de