Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 13. September 2020 sowie Hinweise für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

14.08.2020

Bis zum 23. August 2020 werden an alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen sowie für die Integrationsratswahl am 13. September 2020 versandt.

Wer sich am Wahlsonntag während der Wahlzeit beispielsweise außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält, oder aufgrund von Krankheit, eines körperlichen Gebrechens oder aus beruflichen Gründen sein Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen. Hierzu werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt, welche in schriftlicher Form oder mündlich beantragt werden können. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.

Ab dem 18. August 2020 ist eine persönliche Wahlscheinbeantragung im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 2, möglich. Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt. Das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend! Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Rathaus müssen sich Wahlberechtigte auf erhebliche Wartezeiten einrichten.

Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über das Online-Formular oder schriftlich (z.B. per E-Mail an briefwahl@kamp-lintfort.de oder über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zu stellen.

Wer am Wahlsonntag direkt im Wahllokal wählen gehen möchte, muss sich ebenfalls an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird in diesem Fall empfohlen. Darüber hinaus müssen sich alle Personen vor dem Zutritt in das Wahllokal die Hände desinfizieren. Der Wahlvorstand desinfiziert in regelmäßigen Abständen die Tische, Wahlkabinen, Stifte und sonstige Wahlutensilien. Die Stimmabgabe kann am Wahltag mit einem eigenen, nicht radierfähigen Stift erfolgen.

Am 13. September 2020 findet neben der Wahl des Landrates/der Landrätin und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie der Wahlen für die Vertretungen des Kreises und der Stadt Kamp-Lintfort erstmalig die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr statt.

Für die o.g. Wahlen wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine (Haupt)-Wohnung hat.

Ebenfalls findet erstmalig die Wahl für die direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamp-Lintfort zu wählenden Mitglieder (Integrationsratswahl) statt. Wahlberechtigt für diese Wahl ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechszehnten Tag vor der Wahl in Kamp-Lintfort ihre Hauptwohnung haben.

Briefwahlunterlagen können ab Dienstag, dem 18. August 2020,

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 2, beantragt werden.

https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/briefwahl/