Regionalplanbeschluss ignoriert vollständig die Interessen für einen verträglichen Umgang mit endlichen Rohstoffen und dem Erhalt der niederrheinischen Kulturlandschaft

10.11.2023

Regionalplanbeschluss ignoriert vollständig die Interessen für einen verträglichen Umgang mit endlichen Rohstoffen und dem Erhalt der niederrheinischen Kulturlandschaft

 

Bürgermeister und Landrat: „Jetzt bleibt uns als Ultima Ratio nur das Klageverfahren“

 

Mit der heutigen Entscheidung (10.11.2023) der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr in Essen wird ein verbindlicher Planungsrahmen für 17 neue Baggerlöcher auf einer Fläche von über 850 ha im Niederrhein Kreis Wesel geschaffen. Damit einher ginge die dauerhafte Vernichtung von ökologisch wertvoller niederrheinischer Kulturlandschaft und wichtigen landwirtschaftlichen Flächen für eine sichere regionale und nationale Lebensmittelversorgung. Auch für die nächsten Jahrzehnte soll der Niederrhein die größte Kiesgrube des Landes und der angrenzenden Beneluxländer bleiben. Dies geschieht offensichtlich mit dem Segen der schwarz-grünen Landesregierung, die in ihrer Koalitionsvereinbarung eigentlich eine Reduzierung der Kiesgewinnung beschlossen hatte.

Noch im August hatten sich die betroffenen Städte und der Kreis Wesel in einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten gewandt. In diesem baten sie ihn, beim RVR und im Wirtschaftsministerium darauf hinzuwirken, die Entscheidung über die Kiesgewinnung im Rahmen eines Teilplans so lange auszuklammern, bis die ohnehin geplante Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) auf den Weg gebracht ist. Dieser neue LEP soll nämlich zusätzlich Flächen für regenerative Energien, wie Windkraft und Solaranlagen ausweisen. Da Flächen aber nur begrenzt zur Verfügung stehen, wird dies nicht gelingen, wenn schon jetzt der größte Teil der verfügbaren Flächen für den Kiesabbau rechtlich gesichert wird.

Der heutige Beschluss wird durch einen so genannten „Begleitantrag“ ergänzt, in dem schon jetzt von einer späteren „Anpassung“ im Sinne einer „Reduzierung“ der Kiesflächen die Rede ist. Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt: „Mit anderen Worten räumt der RVR in der heutigen Beschlussfassung bereits selbst ein, dass die dort zu Grunde gelegte landesplanerische Zielsetzung eigentlich bereits überholt ist. Das ist aus unserer Sicht ein klarer Rechtsverstoß. Würde der RVR den Inhalt des Begleitantrags tatsächlich selbst ernst nehmen, hätte er heute den Regionalplan in der Kiesfrage nicht so beschließen dürfen. So wirkt der Begleitantrag auch vor dem Hintergrund der überbordenden Planung des RVR eher wie weiße Salbe.“

Daher haben die betroffenen sechs Kommunen und der Kreis Wesel bereits die Prüfung einer weiteren Klage vor dem höchsten Gericht des Landes in Auftrag gegeben.

Landrat Ingo Brohl: „Wir haben nichts unversucht gelassen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die die unterschiedlichen Bedürfnisse ausgeglichener berücksichtigt. Wir haben Gutachten beigebracht und sehr dezidiert Stellung genommen. Der Wille zum Einlenken, zu einem nachhaltigeren Umgang mit der niederrheinischen Kulturlandschaft, mit unserer Umwelt, Flora und Fauna, war leider auf der anderen Seite nicht vorhanden. Mit diesem Beschluss hat sich der RVR vom eigenen Anspruch Grünste Industriemetropole Europas‘ zu werden, verabschiedet, denn er hat stets maximal zu Gunsten des Kiesabbaus geplant und heute auch entschieden. Jetzt bleibt uns als Ultima Ratio nur das Klageverfahren.“