Regenwasserbehandlungsanlage Schanzstraße

27.03.2020

Das Tiefbauamt der Stadt Kamp-Lintfort plant, aufgrund der Notwendigkeit das Niederschlagswasser in der Schanzstraße zu behandeln, die Errichtung einer doppelten SediPipe XL Plus Anlage im Uferbereich der Fossa Eugeniana.

Die Hauptmassen sind:

  • bituminöse Straßenoberfläche und Straßenoberbau aufnehmen: ca. 30 m²
  • Baufeld räumen / Oberboden aufnehmen 200 m²
  • Kanalisation DN 800 verdämmen 42 m
  • DN 800 Beton Rohre liefern und einbauen: ca. 25 m
  • Errichtung einer doppelten SediPipe XL Plus Anlage 600/24
  • bituminöse Straßenoberfläche und Straßenaufbau wiederherstellen: ca. 30 m²
Vertragsstrafen:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Nachweise zur Eignung:
  • Auf Verlangen hat der Bieter einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Zur Bestätigung können vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden)
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
  • Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Angaben zu Arbeitskräften: Auf Verlangen hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.

Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.

Weitere Eignungsanforderungen:

KANALBAU
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.  herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen bei Angebotsabgabe durch einen Prüfbericht entsprechend Güte und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Angebotsabgabe nach Zuschlagserteilung zeitgleichmit der jeweiligen Meldung der Baustellen an den Güteschutz Kanalbau auch den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber). Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Eigenüberwachungsunterlagen, Firmenund Baustellenbesuchsberichte des Güteschutzes Kanalbau dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten
Ab dem 01. Januar 2001 ist die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ zur Auftragserteilung nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualitätsnachweis anerkannt.