Rattenbekämpfung ab 2021 Sache des Grundstückseigentümers

10.12.2020

Ab dem 01.01.2021 tritt eine neue Verordnung über die Rattenbekämpfung im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort in Kraft, die neue Verpflichtungen für private Grundstückseigentümer mit sich bringt: Eigentümer und sonstige sogenannte nutzungs- und verfügungsberechtigte Personen von „privaten“ Grundstücken sind, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, ab dem 01.01.2021 selbst zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf ihren Grundstücken verpflichtet. Ziel der Verordnung ist es, dass Grundstückseigentümer auch eigenständig für Rattenprävention sorgen und nicht die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern für diese Verpflichtung aufkommen muss. Auf öffentlichen Flächen und in der städtischen Kanalisation wird die Rattenbekämpfung jedoch auch weiterhin durch die Stadt durchgeführt.