Planungsüberlegungen gegen Dauerwohnen

03.11.2021

Bebauungsplankonzept für Freizeitanlage Altfeld und Campingpark Eldorado liegt vor

„Wir versuchen, ein Problem zu lösen, das es landauf landab bundesweit gibt - nämlich die missbräuchliche ‚Umnutzung‘ von ursprünglich als Freizeitanlagen gedachte Gebiete in faktische Wohngebiete zu verhindern.“, so Bürgermeister Christoph Landscheidt, der seine kritische Haltung nicht verhehlen kann und deutlich macht, dass die Stadt hier nicht freiwillig ein neues Wochenendhausgebiet entwickelt.

Denn die Rechtslage ist klar: In Wochenendhausgebieten dauerhaft zu wohnen ist rechtswidrig. Kommunen sind gehalten, keinerlei Infrastruktur für Dauerwohner zu schaffen, sondern letztendlich dazu verpflichtet, gegen diesen Zustand vorzugehen. Wer mit seiner Familie im Grünen wohnen will, muss inzwischen viel Geld investieren. Wer hier viel Geld für ein vermeintliches ‚Eigenheim‘ in einen ehemaligen Campingplatz- oder Wochenendhausgebiet zahlt, geht nach wie vor ein Risiko ein.

Um den baulichen Wildwuchs auf der Freizeitanlage Altfeld einzufangen, hatte die Stadt im Mai 2020 das Bauleitplanverfahren gestartet und zur Verhinderung weiterer Verfestigung eine Veränderungssperre erlassen. Bei dem mittlerweile entwickelten ersten Planungskonzept steht klar die Freizeitnutzung im Vordergrund. Mit einer Kombination aus Gebäude- und Parzellengröße greift die Stadt auf eine eigens dafür vorgesehene landesrechtliche Grundlage zurück – die sogenannte Camping- und Wochenendplatzverordnung. In dieser Verordnung sind bereits maximale Größen von Gebäuden mit 50 m² plus 10 m² Terrasse vorgegeben. „Nach unserem aktuellen Planungsstand möchten wir diese maximale Gebäudegröße in den Bebauungsplan übernehmen. Die jeweilige Parzelle sollte bei voraussichtlich 150-180 m² liegen“, erläutert Planungsamtsleiterin Monika Fraling. Ob auch Stellplätze oder weitere Nebengebäude auf der einzelnen Parzelle zulässig sind, wird die Stadt noch im weiteren Planungsprozess untersuchen.

Aber was bedeutet dies für den Bestand, der mit einzelnen Gebäuden mit bis zu 100 m² über die Planungsvorstellungen der Stadt hinausgeht? „Das, was seit Jahren vorhanden ist, müssen wir letztlich dulden, denn eine geordnete Entwicklung ist nur in Kooperation mit dem Betreiber möglich“, erläutert der Bürgermeister. Und nicht zuletzt aufgrund des entsprechenden Drucks vom Bauministerium hat die Stadt seit 2014 eine Stichtagsregelung erlassen, wonach geregelt ist, dass bei Aufgabe der Parzelle auf der gewohnt wird, diese Wohnnutzung künftig unterbleiben muss. Neue Vorhaben müssen sich dagegen klar an die neuen Regelungen halten, sobald der Bebauungsplan verabschiedet ist. Mit dem nun erarbeiteten Konzept liegt dafür ein erster Vorentwurf vor.

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss den derzeitigen Planungsstand in seiner Sitzung am 2. November beschlossen hat, können die interessierten Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen vom 19. November bis zum 10. Dezember im Planungsamt einsehen und sich über den aktuellen Stand informieren. Auch können die Planunterlagen in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de/de/planung/aktuelle-planverfahren abgerufen werden.