Neue Rechtsgrundlage bei der Herstellung von Grundstückszufahrten in Kamp-Lintfort

21.05.2021

Seit Januar 2021 beauftragt die Stadt Kamp-Lintfort die Errichtung von Bordsteinabsenkungen. Die Grundstückseigentümer werden somit von dieser Verantwortung entlastet.

Bei der Errichtung eines Neubaus oder einer neuen Garage können Grundstückseigentümer in die Situation gelangen, dass sie eine Grundstücksüberfahrt zum öffentlichen Verkehrsbereich benötigen. Für diese, im landläufigen Sinne „Bordsteinabsenkungen“ genannt, hat sich zum 1. Januar 2021 die Rechtsgrundlage geändert.

Seit Januar 2021 sind Grundstücksüberfahrten nicht mehr in der Herstellungsverantwortung des Grundstückseigentümers, sondern befinden sich im Verantwortungsbereich der Stadt Kamp-Lintfort.

Hierzu gilt seit dem 01.01.2021 die Satzung über die Herstellung, Veränderung und Finanzierung von Bordsteinabsenkungen.

Das bedeutet, dass an Gehwegen und Radwegen im Bereich einer herzustellenden Grundstücksüberfahrt nur noch durch ein von der Stadt Kamp-Lintfort beauftragtes Tiefbauunternehmen gearbeitet werden darf. Die für diese Arbeiten entstandenen Kosten werden dem Grundstückseigentümer im Vorfeld mitgeteilt und es ist eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Stadt einzureichen.

Grund für diese Änderung war in der Vergangenheit eine oft unfachmännische Herstellung dieser Bordsteinabsenkungen durch nicht zertifizierte Firmen oder durch Privatpersonen.

Das Tiefbau- und Grünflächenamt weist darauf hin, dass Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Flächen nicht durch Privatpersonen durchgeführt oder beauftragt werden dürfen.

Die zuvor genannte Satzung kann auf der Website der Stadt Kamp-Lintfort unter dem folgenden Link eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden:
https://www.kamp-lintfort.de/C12575670076EF40/html/092A9375457292F7C1258669003C0C1D/$File/6vii_bordsteinabsenkung.pdf?OpenElement