Neubau Kindergarten Löwenzahn, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
07.12.2017
Errichtung der Heizungstechnischen Anlage, Sanitäre Anlage und Lüftungstechnische Anlage einschließlich Lieferung und Einbau für den Neubau Kita Löwenzahn, Landwehrweg 30 in 47475 Kamp-Lintfort
Heizungstechnische Anlage:
1 St. Pellet-Kesselanlage mit Pufferspeicher
1 St. Sicherheitstechnische Bauteile
5 St. Warmwasserstationen
5 St. Fußboden-Heizkreisverteiler
ca. 830 qm Fußbodenheizung mit Dämmung
ca. 290 m Heizungsrohrnetz DN 15 bis DN 50
ca. 270 m Rohrisolierung auf den Fußboden
Sanitäre Anlage:
Einbauteile für eine Doppel-Hebeanlage
ca. 70 m HT-Rohr mit Zubehör
ca. 160 m Edelstahlrohr mit Isolierung
ca. 240 m Verbundrohr mit Isolierung
30 St. Einrichtungen an Vorwand-Montageelemente
Lüftungstechnische Anlage:
17 St. Einzelraum-Lüfter mit Zubehör
ca. 50 m Wickelfalzrohr mit Zubehör
1 St. Zuluftgerät für die Küche
ca. 20 m Kanalsystem mit Zubehör
1 Küchenabluftbox
TVgG NRW:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.