Neubau Funktionsgebäude Sportanlage Kamp, Rheurdter Straße 99, 47475 Kamp-Lintfort, Lüftungstechnische Anlagen

08.03.2018

Neubau Funktionsgebäude Sportanlage Kamp
Rheurdter Straße 99, 47475 Kamp-Lintfort

Lüftungsgerät zur Außenaufstellung, Lüftungsgerät zur Innenaufstellung, eckiger verzinkter Blechkanal, verzinktes Wickelfalzrohr, Volumenstromregler, Brandschutzklappen, Zu- und Abluftventile

  • 1 kombiniertes Zu- und Abluftgerät zur Außenaufstellung mit 4500 m³/h (Auf dem Dach)
  • Feldgeräte zur Regelung
  • 128 qm Lüftungskanal
  • 54 m Wickelfalzrohr bis DN 355
  • 4 Volumenstromregler
  • 12 Drallauslässe
  • 1 kombiniertes Zu- und Abluftgerät zur Innenaufstellung mit 5.200 m³/h (Erdgeschoss)
  • Feldgeräte zur Regelung
  • 295 qm Lüftungskanal
  • 274 m Wickelfalzrohr bis DN 355
  • 30 elektronische Volumenstromregler
  • 127 Zu- und Abluftauslässe
  • 23 Brandschutzklappen inkl. Vermörtelung
TVgG NRW:

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.

Vertragsstrafen:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung alsVertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.