Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

14.08.2020

Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidaten sich hinter den einzelnen Öffnungen verbergen verraten akustische Stimmzettel. Dazu gibt es pro Wahlbezirk 0800er-Nummern, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Unter der Nummer 0231 550 330 337 36 kann per Tatstatur des Telefons die Postleitzahl eingegeben werden. Dann werden die Wahlbezirke mit den Rufnummern angesagt, die sich in diesem Postleitzahlenbereich befinden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159 / 9655-0 oder Mail info@bsv-nordrhein.de erfragen. Alle Informationen gibt es auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html