Kanalerneuerung „Stichwege Bruchstraße“ in Kamp-Lintfort

22.07.2020

Die bestehende Kanalisation im Trennsystem wird in den vier Stichwegen der Bruchstraße erneuert. Die Asphaltdecke und bituminöse Tragschicht wird auf der gesamten Straßenbreite erneuert. Folgende Arbeiten sind auszuführen:

  • Abbrucharbeiten
  • Entwässerungskanalarbeiten
  • Straßenbauarbeiten

Die bituminöse Straßendecke wird aufgenommen, die Entwässerungskanäle inkl. der Schachtbauwerke, Straßenabläufe erneuert. Teilweise werden neue Regenwassergrundstücksanschlussleitungen herausgelegt. Bestehende Grundstücksanschlüsse werden übernommen. Der bituminöse Straßenaufbau wird in voller Breite neu hergestellt, die Rinnen Bordsteine und Gehwege sollen nach Bedarf repariert bzw. angepasst werden.

Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen (Hauptmassen):

  • ca. 1.830 m² bituminöse Fahrbahn aufnehmen und erneuern
  • ca. 600 m Entwässerungskanal DN300 bis zu einer Tiefe bis 4,30 m inkl. der Beseitigung des bestehenden Kanals herstellen
  • ca. 14 Schachtbauwerke herstellen
  • ca. 20 Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen erneuern
  • ca. 510 m Entwässerungsrinnen erneuern
  • ca. 410 m Bordsteinanlagen herstellen
Eignungsnachweise:
  • Auf Verlangen hat der Bieter einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Zur Bestätigung können vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden)
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Angaben zu Arbeitskräften: Auf Verlangen hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.

Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Darüber hinaus ist die Gütesicherung der Ausführung während der Bauleistung nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell eingesetzte Nachunternehmer des Bieters, die ebenfalls bei Angebotsabgabe benannt werden müssen. Liegen die geforderten Qualifikationsnachweise nicht vor, wird das Angebot in seiner Gesamtheit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kanalbau
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.