Kanalerneuerung Friedrich-Heinrich-Allee

27.09.2017

Kanalerneuerung im Berstlining Verfahren in der Friedrich-Heinrich-Allee

In der Friedrich-Heinrich-Allee in Kamp-Lintfort (im Bereich der Grundstücke 174-182) ist die Schmutzwasserkanalisation im Berstlining Verfahren zu erneuern. Die Leistungen umfassen Abbruch und Neubau der vorhandenen Kanäle sowie die Sanierung der Schachtbauwerke.

Im Zuge der Kanalbaumaßnahme sind die Hausanschlussleitungen in offener Bauweise zu übernehmen und anzuschließen. Stillgelegte Anschlussleitungen werden nicht übernommen.

Darüber hinaus sind die Schachtbauwerke fachgerecht zu sanieren (Instandsetzung von schadhaften Rohreinbindungen mittels Bohrlochinjektion bzw. Packer, punktuelle Injektionen mit zweikomponentigem Polyurethanharz bei Undichtigkeiten in den Schachtwandungen, Beschichtung der Schachtwände mit Spezialmörtel).

Die Hauptmassen sind:

- ca. 160 m SW-Kanal DN 250 Asbestzement bersten

- ca. 160 m Kanal PP-HM DA statisches Berstlining

- 2 Hausanschlüsse in offener Bauweise übernehmen und anschliessen,

- 4 Schächte DN 1000 sanieren

Nachweise Qualifikation

Kanalbau
Als Nachweis für die erforderliche Qualifikation wird der Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die Beurteilungsgruppe S51.1 gefordert. Ersatzweise kann die Qualifikation durch die Vorlage des Prüfberichtes über die "Erstprüfung" sowie eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages zur RAL-Gütesicherung GZ 961 mit zugehöriger "Eigenüberwachung" für die Dauer der Werksleistung nachgewiesen werden.

Schachtsanierung
Die Ausführung der Schachtsanierungsarbeiten darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Einsatz/Verwendung der für die Sanierungsmaßnahmen erforderlichen und geeigneten Geräte, Maschinen, Materialien, etc. erfolgen. Die Qualifikation des Personals ist bereits bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus sind mindestens drei nachprüfbare Referenzprojekte für vergleichbare Schachtsanierungsarbeiten zu benennen. Werden die Schachtsanierungsarbeiten von einem Nachunternehmen ausgeführt, ist dieses bei Angebotsabgabe mit Namen und Adresse zu benennen. Die einzureichenden Nachweise zur Qualifikation/Referenzen gelten dann entsprechend für den benannten Nachunternehmer.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

TVgG NRW

Bieter,  sowie  deren  Nachunternehmer  und  Verleiher  von  Arbeitskräften  haben  im  Falle  einer beabsichtigten  Zuschlagserteilung  die  nach  dem  TVgG  NRW  erforderlichen  Nachweise  und  Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.