Kanal- und Straßenerneuerung Eisenstraße

01.06.2017

Abbruch-, Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten

In der Eisenstraße in Kamp-Lintfort sind die Mischwasserkanalisation sowie der komplette Straßenkörper zu erneuern. Die Leistungen umfassen Abbruch und Neubau der vorhandenen Kanäle, Schachtbauwerke, sowie der Gehwege, Fahrbahn und Randbefestigungen. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme sind alle Hausanschlussleitungen zu übernehmen und anzuschließen. Schadhafte Hausanschlussleitungen sind bis zur Grundstücksgrenze zu erneuern, stillgelegte Anschlussleitungen werden nicht übernommen. Die Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen werden komplett erneuert. Darüber hinaus sind die beiden Anschlussschächte fachgerecht zu sanieren (Instandsetzung einer schadhaften Rohreinbindung mittels Bohrlochinjektion bzw. Packer, punktuelle Injektionen mit zweikomponentigem Polyurethanharz bei Undichtigkeiten im Mauerwerk, Beschichtung der gemauerten Schachtwände eines Schachtunterteils mit Spezialmörtel). Die bituminöse Fahrbahn wird verbreitert und entwässert vor einem Hochbord einseitig über eine Pendelrinne in neu anzuordnende Straßenabläufe. Der vorhandene, beidseitige, mit Platten befestigte Gehweg wird durch einen einseitigen, gepflasterten Gehweg ersetzt. Die Randsteine zu den Grundstücksgrenzen sind beidseitig auf der kompletten Länge zu erneuern. Im Zuge der Straßenerneuerung wird eine vorhandene Straßenlaterne versetzt und eine weitere, vom Auftraggeber gestellte Straßenleuchte ist neu zu setzen. Das „Abklemmen“ und "Anschließen" der Straßenbeleuchtung erfolgt durch den ASK. Vom Auftragnehmer dürfen keine Elektroarbeiten durchgeführt werden.

Die Hauptmassen sind:

- ca. 140 m MW-Kanal DN 400 Beton abbrechen, einschl. 2 Schachtbauwerke (Schachtunterteile gemauert, Schachtoberteile aus Beton),

- ca. 140 m Kanal DN 400 verlegen (t = ca. 2,4 bis 3,2 m),

- 2 Schächte DN 1000 setzen,

- 2 Schächte DN 1000 sanieren,

- 7 Straßenabläufe abbrechen, 8 Straßenabläufe neu setzen, jeweils inkl. Anschlussleitungen DN 150,

- ca. 11 Hausanschlussleitungen (DN 150, Stzg.), z. T. mit Inliner, abbrechen und im Rohrgraben des Hauptkanals, falls schadhaft auf Anweisung des Auftraggebers bis zur Grundstücksgrenze erneuern und an den neuen Hauptkanal anbinden,

- ca. 1.000 m² Straßenaufbruch und Straßenwiederherstellung

(Gehwege und Fahrbahn, t = 0,65 m),

- ca. 700 m² bituminöse Deckschicht abfräsen (teerhaltig, d = ca. 4 cm),

- ca. 700 m² bituminöse Oberflächenbefestigung aufnehmen (d = ca. 20 cm),

- ca. 800 m² bituminöse Oberflächenbefestigung herstellen (d = 14 cm),

- ca. 550 m Bordsteine aufnehmen und ca. 140 m Hochbord vor der Entwässerungsrinne sowie ca. 280 m Randsteine entlang der Grundstücksgrenzen neu setzen,

- ca. 280 m Rinnenbahn aufnehmen und ca. 140 m Pendelrinne sowie ca. 140 m Rinnensteine als Übergang zwischen Randfestigung an den Grundstücksgrenzen bituminöser Fahrbahn neu setzen,

- ca. 300 m² Platten-/Pflasterbelag aufnehmen,

- ca. 200 m² Pflasterfläche herstellen,

- 1 Straßenlaterne versetzen, 1 Straßenlaterne neu aufstellen (ohne Elektroarbeiten).

Die folgenden Nachweise sind mit Angebotsabgabe vom Bieter zu erbringen (§ 6a Abs. 3 VOB/A):

Kanalbau

Als Nachweis für die erforderliche Qualifikation wird der Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die Beurteilungsgruppe AK 3 gefordert. Ersatzweise kann die Qualifikation durch die Vorlage des Prüfberichtes über die "Erstprüfung" sowie eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages zur RAL-Gütesicherung GZ 961 mit zugehöriger "Eigenüberwachung" für die Dauer der Werksleistung nachgewiesen werden.

Schachtsanierung

Die Ausführung der Schachtsanierungsarbeiten darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Einsatz/Verwendung der für die Sanierungsmaßnahmen erforderlichen und geeigneten Geräte, Maschinen, Materialien, etc. erfolgen. Die Qualifikation des Personals ist bereits bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Darüber hinaus sind mindestens drei nachprüfbare Referenzprojekte für vergleichbare Schachtsanierungsarbeiten zu benennen. Werden die Schachtsanierungsarbeiten von einem Nachunternehmen ausgeführt, ist dieses bei Angebotsabgabe mit Namen und Adresse zu benennen. Die einzureichenden Nachweise zur Qualifikation/Referenzen gelten dann entsprechend für den benannten Nachunternehmer.

TVgG NRW

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.