Jugendschutz und Karneval

30.01.2018

Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol

„Helau“ heißt es wieder in anderthalb Wochen, wenn der Rosenmontagszug am 12. Februar unter dem Motto „Uns hat der Himmel geschickt“ durch die Hochschulstadt zieht. Damit dieser fröhliche Tag besonders für Kinder und Jugendliche nicht unerfreulich endet, wird besonders viel Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzes und die gesetzlichen Regelungen zum Alkoholkonsum von Jugendlichen gelegt. Deshalb haben die Veranstalter des Karnevalsumzuges gemeinsam mit der Stadt Kamp-Lintfort ein umfangreiches Konzept zum Kinder-und Jugendschutz entwickelt.

Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind klar formuliert und richten sich insbesondere an Gewerbetreibende, Gaststätten und andere Verkaufsstellen, die vom städtischen Ordnungsamt konsequent auf die Vorschriften zum Alkoholverkauf hingewiesen werden. Aber auch für jede erwachsene Privatperson sind die Vorschriften bindend:

  • In der Öffentlichkeit dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gar keinen Alkohol trinken. Der Verkauf bzw. die Abgabe an sie ist verboten.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keinen hochprozentigen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken, also auch keine Alkopops und sonstigen Mixgetränke mit Brandwein. Auch hier gilt, dass die Abgabe und der Verkauf verboten ist.

Doch das beste Schutzkonzept funktioniert nur durch die Unterstützung der Familie. Deshalb wird allen Eltern und Erziehungsberechtigte empfohlen im Vorfeld des Besuches des Rosenmontagszuges mit ihren Kindern zu reden und gemeinsame Regeln zum Umgang mit Alkohol auszuhandeln, den Kauf von Alkohol nicht zu unterstützen, zu klären, wo und mit wem ihr Kind feiert und wie und wann es nach Hause kommt.

Eine klare Haltung und verbindliche Regeln sowie Fürsorge und Unterstützung sind geeignete Mittel in der Auseinandersetzung mit diesem Thema. Eltern, die sich kümmern und mit ihren Kindern darüber sprechen, helfen ihnen bewusster mit dem Thema Alkohol umzugehen. Der Appell der Stadt Kamp-Lintfort richtet sich generell an alle Besucher des Rosenmontagszuges. Wer selbst verantwortlich mit Alkohol umgeht, wird für Kinder und Jugendliche ein positives Vorbild sein.

Für Rückfragen zum Thema Jugendschutz und Alkohol steht Ralf Eloo, Amt für Schule, Jugend und Sport, unter der Telefonnummer 02842 912-284 zur Verfügung.