Friedhofsgebühren seit Jahren nicht kostendeckend

23.09.2021

-       Verwaltung stellt neues Konzept zur Diskussion -

Wie in vielen Städten und Gemeinden wird auch in Kamp-Lintfort immer wieder über die Friedhofsgebühren diskutiert. Fakt ist hier wie anderenorts: 

Die von den Bürgerinnen und Bürgern erhobenen Gebühren, obwohl sie von den Angehörigen im Sterbefall als zusätzliche Belastung empfunden werden, decken bei weitem nicht die tatsächlichen städtischen Kosten. 

Folge: die alljährliche Unterdeckung wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Mit anderen Worten: der Steuerzahler beteiligt sich mit einigen 100.000 € an den individuellen Bestattungskosten. 

Die Gründe sind bekannt: 

seit vielen Jahren hat sich die Bestattungskultur grundlegend geändert. Die nicht selten über mehrere Generationen hinweg von den Angehörigen finanzierte Familiengruft, für deren Pflege die Verantwortung übernommen wurde, ist zum Ausnahmefall geworden. 

In 75 % aller Fälle werden heute pflegefreie Bestattungsformen gewählt.

Darauf sind die vor vielen Jahrzehnten angelegten Friedhöfe nicht ausgerichtet. Dies gilt insbesondere für einen so aufwändig gestalteten Friedhof wie den Waldfriedhof auf dem Dachsberg. 

Hinzukommt, dass die Stadt Kamp-Lintfort im Vergleich zu anderen Kommunen eher im unteren Bereich der Gebühren liegt.

 Das Ergebnis der gutachterlichen Überprüfung durch die Kommunalagentur ist eben so eindeutig wie erwartbar: 

Will die Stadt in Zukunft die jährliche Unterdeckung in der Größenordnung von mehreren 100.000 €, also die Beteiligung der Steuerzahlers an den individuellen Beerdigungskosten, vermeiden, sind Gebührenerhöhungen unausweichlich. Aber: auch das steht fest. Selbst im Falle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen bliebe Kamp-Lintfort im Vergleich zu anderen Kommunen und sonstigen Anbietern noch im mittleren bzw. unteren Bereich.

Gleichzeitig empfiehlt die Kommunalagentur die Erhöhung des so genannten „öffentlichen Anteils“, von 15 auf 20 %, also derjenigen Kosten, die aus den Steuermitteln zu bezahlen sind, weil der Friedhof aufgrund seines Erholungswertes auch den Gemeinwohlinteressen dient.

Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt und Kämmerer Martin Notthoff legen die Ergebnisse der Untersuchung heute im zuständigen ASK-Fachausschuss den Politikern „im Rahmen einer ersten Lesung“ vor. „Dies bedeutet, dass hiermit der Aufschlag für eine erste intensive Diskussion und Beratung gemacht werden soll“, erläutert Martin Notthoff. „Uns ist die Sensibilität des Themas sehr wohl bewusst,“ ergänzt Christoph Landscheidt, „wer erhöht schon gerne die Gebühren? - Andererseits stellen wir uns durchaus dem Vergleich mit anderen Städten ebenso dem Vergleich mit kirchlichen und privaten Anbietern etwa im Bereich der Urnen- bzw. der Stelen-Bestattungen. Da sind wir im Ergebnis immer noch günstiger.“

Mit der heutigen Sitzung beginnt die Diskussion. Die nächste intensive Beratung und mögliche Beschlussfassung erfolgt mit dem Vorschlag einer Satzung im Fachausschuss AS K am 25.11.2021. Nach einer weiteren Beratung im Haupt und Finanzausschuss am 30.11.2021 ist geplant, dass der Stadtrat die Satzung in seiner Sitzung am 14.12.2021 verabschiedet.