Erstellung von Stellplätzen auf der Goethestraße

01.08.2017

Auf der Goethestraße sind zwischen dem Uhlandweg und dem Hölderlinweg zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür ist ein Teilabschnitt der dort vorhandenen öffentlichen Grünfläche zurückzubauen und durch gepflasterte Stellflächen zu ersetzen. Der Oberboden (Grasnarbe) ist aufzunehmen sowie der darunter liegende Boden bis auf eine Tiefe von 0,65 m unter geplanter Stellplatzoberkante auszuheben. Darüber hinaus sind zwei Bäume inkl. Wurzelstock zu entfernen und zwei Straßenlaternen zu versetzen. Die neue Stellfläche ist mit grauen Pflastersteinen im Ellbogenverband herzustellen. Die neuen Stellflächen sind als Abgrenzung zur verbleibenden Grünfläche mit Tiefborden (5 cm Auftritt) einzufassen. Eine vorhandene Baumscheibe ist im Bereich der Stellfläche zu erweitern, mit Oberboden anzudecken und mit Rundborden einzufassen.

Das „Abklemmen“ und "Anschließen" der Straßenbeleuchtung erfolgt durch den ASK. Vom Auftragnehmer dürfen keine Elektroarbeiten durchgeführt werden.

Die Hauptmassen sind:

- ca. 270 m² Oberboden und Boden abtragen
 (Aushubtiefe 0,65 m unter Stellflächenoberkante gemäß Ausbauplanung),

- 2 Bäume inkl. Wurzelstock entfernen
 (Stammdurchmesser ca. 15 cm, Baumhöhe ca. 6 bis 7 m),

- ca. 250 m² Pflasterbelag im Ellbogenverband herstellen (Pflastermaß 20/10/8),
 einschl. Erdplanum, Frostschutzschicht und Schottertragschicht,

- 1 vorhandene Baumscheibe vergrößern (ca. 10 m²),

- ca. 63 m Tiefbordstein (Stellflächenbegrenzung) und 11 m Rundbordstein (Baumscheibenbegrenzung) neu setzen,

- 2 Straßenlaterne versetzen, inkl. ca. 35 m Erdkabel verlegen
 (ohne Elektroarbeiten).

Vertragsstrafen:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

TVgG NRW:

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.

Sonstiges:

Werden Arbeiten von Nachunternehmen ausgeführt, sind diese bei Angebotsabgabe mit Namen und Adresse zu benennen. Die Anforderungen an deren Qualifikation gelten dann entsprechend für die benannten Nachunternehmer. Nach Auftragsvergabe benannte Nachunternehmer bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachunternehmer, die bei Angebotsabgabe nicht benannt wurden, abzulehnen.