Erschließung Moerser Straße West 2. und 3. Bauabschnitt
22.05.2017
Zur ersten Ausbaustufe der Erschließung des Wohngebietes „Moerser Straße West 2.+ 3.BA“ sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Kanalbau DN 300 ca. 1.550 m
- Schächte DN 1000 ca. 29 Stk.
- Schächte DN 1500 ca. 3 Stk.
- Hausanschlüsse ca. 117 Stk.
- Bodenaushub ca. 8.850 m³
- Bodeneinbau ca. 20 m³
- Bit. Befestigung Baustraße ca. 6.250 m²
- Kabelarbeiten Straßenbeleuchtung ca. 2.150 m
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der Fristen 0,3 v.H. Tagessatz desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.