Neubau Funktionsgebäude Sportanlage Kamp, Rheurdter Straße 99, 47475 Kamp-Lintfort, Elektroarbeiten

05.03.2018

Neubau Funktionsgebäude Sportanlage Kamp
Rheurdter Straße 99, 47475 Kamp-Lintfort

Leitungsverlegungen, Beleuchtungskörper, Installationsgeräte, Datenanschlüsse, Verteilungen, Blitzschutz, Videoüberwachungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sprechanlage, MSR-Anlage, Lieferung und Montage

  • 9.500 m Niederspannungs-Installationsleitungen
  • 5.000 m Schwachstrom-Installationsleitungen
  • 6.000 m Datenleitungen
  • 3.000 m Kabeltragesysteme
  • 260 St. Installationsgeräte
  • 210 St. Beleuchtungskörper
  • 20 St. Sicherheitsleuchten
  • 90 St. Datenanschlussdosen
  • 8 St. Haupt-/Unterverteilungen
  • 40 St. Brandschottungsmaßnahmen
  • 1 St. Videoüberwachung mit 6 Kameras und Aufzeichnung
  • 1 St. Sprechanlage mit vier Einheiten
  • 1 St. MSR-Steuerung mit 1 Schaltschrank, 200 Datenpunkten,
  • 90 Feldgeräten und 250 Ein/Ausgängen
TVgG NRW

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung alsVertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.